AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Reparatur und Serviceleistungen an Fahrrädern

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufs/Auftragserteilung zur Fahrradreparatur gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung unseres Sortiments in unserem Geschäftsraum stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Wir verpflichten uns, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
2. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware und/oder der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Kunden werden darüber unverzüglich von uns informiert. Etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen werden wir erstatten.
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton und/oder Gewicht sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Sonderanfertigungen für den Kunden, wie beispielsweise Fahrradrahmen in Maßanfertigung, Sonderlackierungen oder speziell zusammengestellte Laufräder verpflichten den Kunden zur Abnahme. Wir behalten uns bei Bestellung eine Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises vor.

§ 3 Geschenkgutscheine
1. Geschenkgutscheine, die bei uns erworben werden, müssen innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb eingelöst werden. Anderenfalls verliert der Geschenkgutschein seine Gültigkeit. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum, an dem der Geschenkgutschein erstellt/erworben wurde. Geschenkgutscheine können sowohl zum Erwerb von Ware als auch für kostenpflichtige Dienstleistungen verwendet werden. Eine Auszahlung bzw. Teilauszahlung des Geldbetrages an den Inhaber bzw. Eigentümer des Geschenkgutscheines ist nicht möglich.

§ 4 Preise
1. Die in unserem Geschäftsraum ausgewiesenen Preise bzw. Dienstleistungen sind einschließlich aller Steuern (auch der Umsatzsteuer) und sonstiger Preisbestandteile angegeben.
2. Sollten sich zwischen Bestellung des Kunden und der Annahme der Bestellung durch uns die Preise ändern, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Von einer Erhöhung wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und wir geben ihm die Möglichkeit, noch vor Lieferung der Ware vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Lieferung und Lieferungsverzug
1. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt wurde.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung u.a., tritt kein Lieferverzug ein.

§ 6 Abnahme
1. Der Kunde hat das Recht innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von
vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Kunden oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Kunde für dabei am Kaufgegenstand entstandene
Schäden, dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.

§ 7 Gewährleistung
1. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware. Liegt in dieser Zeit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde zunächst wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Wir bitten unsere Kunden den Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns durch Kaufbeleg, Rechnung, Lieferschein u.a. nachzuweisen.
2. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines Mangels der verkauften Sache wird ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für die weiteren Rechte beträgt ein Jahr.

§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug
Bei Übergabe des Kaufgegenstandes - spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige - ist der Kaufpreis und der Preis für Nebenleistungen zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.

§ 10 Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend den Datenschutzgesetzen, zu verarbeiten. Eine Speicherung und Verwendung von Kundendaten erfolgt insbesondere nur im Rahmen der Auftragsabwicklung und der weiteren Kundenpflege. Eine zusätzliche Verwendung, insbesondere die Weitergabe von Adressen an Dritte, wird von uns ausgeschlossen.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Emmendingen.
2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Einbeziehung in den Kaufvertrag. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 12 Besonderheiten im Bereich Fahrradreparatur Auftragserteilung, Preisangaben und Kostenvoranschlag
1. Im Service- und Reparaturauftrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin angegeben. Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers hin vermerken wir die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen, wobei die Preisangaben auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei uns ausliegenden Preise erfolgen können.
2. Für verbindliche Preisangaben bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem wir die durchzuführenden Arbeiten und die zu verwendenden Einbau-/Ersatzteile einzeln aufführen und mit den betreffenden Preisen versehen. Bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe sind wir an den Kostenvoranschlag gebunden.
3. Wir sind berechtigt dem Auftraggeber unsere zur Erstellung des Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern kein Auftrag auf der Grundlage dieses Kostenvoranschlages erteilt worden ist.
4. Sollte schriftlich ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart worden sein, so sind wir zur Einhaltung verpflichtet. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen und einen neuen Fertigstellungstermin nennen.
5. Sollten wir den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber über die Verzögerung unverzüglich informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Eine Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber aufgrund eintretender Verzögerungen besteht nicht.
Abnahme
6. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstandes grundsätzlich an unserem Geschäftssitz.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Wir behalten uns vor, im Falle der Nichtabnahme von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen.
8. Befindet sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug, behalten wir uns vor, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Wir sind berechtigt, nach unserem Ermessen, den Auftragsgegenstand auch anderweitig aufzubewahren. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Aufbewahrung im Falle des Abnahmeverzugs.
Berechnung des Auftrages
9. In der Rechnung weisen wir Preise oder Preisfaktoren für jede technische in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile/Materialien gesondert aus. Die anfallende Umsatzsteuer wird angegeben.
10. Erfolgt die Auftragsausführung auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlages, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag. Zusätzliche Arbeiten/Leistungen werden besonders aufgeführt.
11. Eine Rechnungsberichtigung von unserer Seite bzw. eine Beanstandung des Auftraggebers muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Danach gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag als beiderseitig vereinbart.
Zahlung
12. Bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort in bar bzw. per EC-Kartenzahlung mit PIN (Mindestbetrag € 15,00) fällig, spätestens jedoch acht Tage nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. Kreditkartenzahlungen akzeptieren wir von ausländischen Kunden auf Anfrage.
13. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
14. Der Auftraggeber kann gegen unsere Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Gegenforderungen unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht.
Erweitertes Pfandrecht
Wegen Forderungen aus dem Auftragsverhältnis oder wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, behalten wir uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen vor. Wir sind berechtigt, das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehung geltend zu machen, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Haftung für Sachmängel
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftraggegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand in Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehalten hat. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche des Auftraggebers unberührt.
Haftung
15. Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen mangelhaft durchgeführter Reparatur ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
Bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben etwaige Ansprüche des Auftraggebers unberührt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
16. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir lediglich für etwaige damit verbundene Nachteile.
17. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind und für die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes selbst verursachte Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör- oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen das Eigentum daran vor.

Stand: 01.01.2006
Radsport Petermann e.K. - Denzlingerstr. 29 - D-79312 Emmendingen
www.radsport-petermann.de – info@radsport-petermann.de
HRA 1170

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